Der Gemeinderat von Neuhaus a.Inn besteht aus dem ersten Bürgermeister und 16 Gemeinderatsmitgliedern.
(Dies ist in Art. 31 GO – Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – geregelt.)
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Gemeindebürger. Ungeachtet der Parteizugehörigkeit arbeiten die Mitglieder des Gemeinderates von Neuhaus a.Inn ohne Fraktionszwang für die Belange der Gemeindebürger. Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder sind gerne für Ihre Anliegen da.
Neben den Sitzungen des Gemeinderates arbeiten die Gemeinderatsmitglieder im Bauausschuss, im Personalausschuss, im Kulturausschuss, im Ausschuss für Städtebauförderung und Dorfentwicklung (dem Ausschuss für Projekt- und Konzeptentwicklung sowie Umsetzung von Maßnahmen der Städtebauförderung) und im Rechnungsprüfungsausschuss mit.
Von den 17 Mitgliedern des Neuhauser Gemeinderates kommen nach der letzten Kommunalwahl 10 von der CSU, 4 von der SPD/GRÜNE und 3 von der ÜW.